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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der J&F Business Concepts UG, Nikolaus-Otto-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der J&F Business Concepts UG (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unternehmensberatung, Personalvermittlung, Projektmanagement, Marktforschung und Prozessoptimierung.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

§ 3 Leistungen

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung anerkannter fachlicher Standards.

Bei Personalvermittlung verpflichtet sich der Auftragnehmer, geeignete Kandidaten zu recherchieren und vorzustellen. Ein Anspruch auf erfolgreiche Vermittlung besteht nicht; die endgültige Auswahl des Kandidaten obliegt dem Auftraggeber.

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung und gewährt Zugang zu relevanten Ansprechpartnern und Räumlichkeiten.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise des Auftragnehmers.

Bei Beratungs- und Projektaufträgen erfolgt die Abrechnung nach Aufwand auf Basis vereinbarter Stundensätze oder als Festpreis gemäß Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Personalvermittlung wird die Vergütung erfolgsabhängig fällig, sobald zwischen dem vermittelten Kandidaten und dem Auftraggeber ein Arbeits- oder Dienstvertrag zustande kommt. Die konkrete Höhe der Erfolgsprovision wird im Vermittlungsvertrag festgelegt.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erbringung der Leistungen angemessen zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung vollständiger und zutreffender Informationen.

Verzögerungen, die auf fehlender oder unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer Anpassung von Terminen und Vergütung führen.

§ 6 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 8 Kündigung

Bei Dauerschutz- und Rahmenverträgen kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind vom Auftraggeber zu vergüten.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Bad Kreuznach, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: August 2026

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